Sie sind kurzzeitig, körperlich / gesundheitlich eingeschränkt? Niemand in Ihrem Haushalt kann die üblichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten für Sie übernehmen?
Sprechen Sie umgehend einen Sozialdienst, Arzt oder Ihre Gesundheitskasse an.
Diese stellen mit Ihnen einen Antrag auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
Sollten Sie einen Pflegegrad haben, bin ich Ihre erste Ansprechpartnerin.